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Jahresabschlusserstellung

Jahresabschlusserstellung

Die für jedes Wirtschaftsjahr einzureichenden Jahresabschlüsse oder Einnahmen-/Überschussrechnungen für Ihr Unternehmen können wir sowohl für unsere Buchführungsmandanten aus der bei uns geführten
Buchhaltung oder für selbst buchende Mandanten aus deren elektronisch übermittelten Daten entwickeln. 

Dabei beachten wir alle handels-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen und weisen Sie auf bestehenden Ausweis- oder Bewertungswahlrechte hin. 

Nach Ihren Vorgaben und unseren Empfehlungen ermitteln wir im Rahmen der gesetzlich zulässigen Wahlrechte, je nach Sachlage, den niedrigsten oder höchsten Gewinn. Soweit gesetzlich vorgeschrieben oder erwünscht erledigen wir auch die elektronische Übermittlung der Daten an Finanzämter, den elektronischen Bundesanzeiger oder Banken.